Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 3. Dezember 2019 die Verordnung „Geprüfte/r Restaurator/in im Handwerk“ auf der Grundlage des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der HwO erlassen. Die Verordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Nach § 2 der Regelung gilt die neue Prüfungsverordnung für folgende 19 Handwerke:
BuchbinderGold- und Silberschmiede, Graveure, HolzbildhauerKarosserie- und Fahrzeugbauer, KraftfahrzeugtechnikerMaler- und Lackierer, Maurer- und Betonbauer, Metallbauer, Metallbildner, Orgel- und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Steinmetz- und Steinbildhauer, Stuckateure, Tischler, Uhrmacher, Vergolder und Zimmerer.
Die Neuordnung der Restaurator/innen-Fortbildung ist notwendig, um die Prüfungsinhalte handlungsorientiert zu strukturieren und an neue Anforderungen anzupassen sowie um das Berufsbild des Restaurators / der Restauratorin wettbewerbsfähig zu halten. Mit der Neuordnung werden die über 300 bestehenden Kammerregelungen nach § 42a HwO zusammengefasst. In einem Übergangszeitraum von 36 Monaten können Prüfungen nach den bisher geltenden Vorschriften der Handwerkskammern zu Ende geführt werden.
Die Fortbildungsprüfung umfasst drei Prüfungsteile: Die Prüfungsteile für die übergreifenden Qualifikationen und für die spezifischen Qualifikationen werden jeweils als schriftliche Prüfung durchgeführt. Der dritte Prüfungsteil besteht aus einer Projektarbeit. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Restaurator / Geprüfte Restauratorin“, ergänzt um die Bezeichnung des jeweiligen Handwerks, für welches die Prüfung abgelegt wurde.
Zur Vorbereitung auf die neue Fortbildungsprüfung entwickeln die Fachverbände mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen übergreifenden Rahmenlehrplan, der in Kürze im Mitgliederbereich der ZWH-Internetseiten veröffentlicht wird. Daneben entwickeln die Fachverbände die gewerkespezifischen Rahmenlehrpläne.
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